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Art. 18 · Weinrebenparkzone WP
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 15 · Original-PDF
1Die Zone Weinrebenpark WP ist für Bauten, Anlagen und Bepflanzungen im Zusammenhang mit dem Kunstschaffen bestimmt.
2Bauten und Anlagen sind gestattet, soweit sie der zulässigen Nutzung die nen. Der Gemeinderat legt die Baumasse unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen im Einzelfall fest.
3Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.