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Art. 18 · Weinrebenparkzone WP

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 15 · Original-PDF

1Die Zone Weinrebenpark WP ist für Bauten, Anlagen und Bepflanzungen im Zusammenhang mit dem Kunstschaffen bestimmt.

2Bauten und Anlagen sind gestattet, soweit sie der zulässigen Nutzung die­ nen. Der Gemeinderat legt die Baumasse unter Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Interessen im Einzelfall fest.

3Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.