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Art. 17 · Grünzone G
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 14 · Original-PDF
1Die Grünzone G dient dem Landschaftsschutz oder zur Gliederung von Siedlungsgebieten.
2Die Grünzone ist von allen Bauten freizuhalten. Zugelassen sind Spazier wege, kleine Erholungsanlagen (Gartenbänke usw.) sowie Kleinbauten, die zur Pflege der Grünzone notwendig sind. 14 Spreitenbach 7.1-1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.