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Art. 16 · Familiengartenzone FG

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 14 · Original-PDF

1Die Familiengartenzone FG ist für die Anlage von Familiengärten bestimmt.

2Der Gemeinderat kann Vorschriften über die Nutzung der Gärten, die Grös­ se, Gestaltung und Bauweise der Gartenhäuschen, über Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Parkierung und dergleichen erlassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.