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Art. 87 · Beilage B1: Abkürzungsverzeichnis
BZO Baureglement Spiez · S. 87 · Original-PDF
87 Baureglement (BR) A151 Messregeln
1Die Bauabstände von Gebäuden werden bis zur Aussenfläche des Rohbaumauerwerks gemessen, bei Aussenisolationen bis zur Aussenfläche des Isoliermaterials. Vgl. den mit dem Inkrafttreten der BMBV per 1. August 2011 aufgehobenen Art. 98 BauV.
2Bei nachträglicher Aussenisolation bleibt für die Messung der Bauabstände das bisherige Rohmauerwerk massgebend. Gemeinde Spiez
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.