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Art. 87 · Beilage B1: Abkürzungsverzeichnis

BZO Baureglement Spiez · S. 87 · Original-PDF

87 Baureglement (BR) A151 Messregeln

1Die Bauabstände von Gebäuden werden bis zur Aussenfläche des Rohbaumauerwerks gemessen, bei Aussenisolationen bis zur Aussenfläche des Isoliermaterials. Vgl. den mit dem Inkrafttreten der BMBV per 1. August 2011 aufgehobenen Art. 98 BauV.

2Bei nachträglicher Aussenisolation bleibt für die Messung der Bauabstände das bisherige Rohmauerwerk massgebend. Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.