Art. 86 · Baureglement (BR)
BZO Baureglement Spiez · S. 86 · Original-PDF
86 Baureglement (BR) A150 Pflanzabstände von Strassen Für die Messweise der Minimalabstände von Bäumen, Sträuchern und Einfriedungen gelten die Bestimmungen des kantonalen Strassengesetzes.
Öffentliche Strasse ausserorts
Fahrbahn ohne Gehweg Fahrbahn mit Gehweg Art. 73 und 80 SG in Verbindung mit Art. 56 ff. SV (für unübersichtliche Stellen ist insbesondere Art. 56 Abs.
2SV zu beachten). Im Rahmen von Vorhaben der Strassenraumgestaltung können abweichende Pflanzabstände festgelegt werden.
Hauptstrasse ausserorts, Fahrbahn ohne Gehweg
Fahrbahn ohne Gehweg Fahrbahn mit Gehweg Feste Einfriedungen und Grünhecken
Fahrbahn ohne Gehweg Fahrbahn mit Gehweg Gemeinde Spiez
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.