← BZO Spiez · Inhaltsverzeichnis

Art. 542 · Förderungsmassnahmen

BZO Baureglement Spiez · S. 62 · Original-PDF

542 Förderungsmassnahmen

1Die Gemeinde fördert und unterstützt Massnahmen zur Erhaltung und Aufwertung der Landschaft (Anlage von Bäumen, Baumgruppen, Hecken, Obstgärten und dergleichen) aus den Mitteln der «Spezialfinanzierung zur Erfüllung der Aufgaben im Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Bereitstellung und Unterhalt von Infrastrukturen der Öffentlichkeit, des Langsamverkehrs, der Naherholung und des gemeinnützigen Wohnungsbaus». Weitere Förderungsmassnahmen Vgl. Art. 13 ff. NHG; Art. 4 ff. NHV; Art. 22 ff. NSchG; LKV; ÖQV. Vgl. Art. 103: Spezialfinanzierung Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.