Art. 542 · Förderungsmassnahmen
BZO Baureglement Spiez · S. 62 · Original-PDF
542 Förderungsmassnahmen
1Die Gemeinde fördert und unterstützt Massnahmen zur Erhaltung und Aufwertung der Landschaft (Anlage von Bäumen, Baumgruppen, Hecken, Obstgärten und dergleichen) aus den Mitteln der «Spezialfinanzierung zur Erfüllung der Aufgaben im Ortsbild-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Bereitstellung und Unterhalt von Infrastrukturen der Öffentlichkeit, des Langsamverkehrs, der Naherholung und des gemeinnützigen Wohnungsbaus». Weitere Förderungsmassnahmen Vgl. Art. 13 ff. NHG; Art. 4 ff. NHV; Art. 22 ff. NSchG; LKV; ÖQV. Vgl. Art. 103: Spezialfinanzierung Gemeinde Spiez
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