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Art. 536 · Schutzgebiete und Schutzobjekte des eidgenössischen und kantonalen Rechts
BZO Baureglement Spiez · S. 61 · Original-PDF
536 Schutzgebiete und Schutzobjekte des eidgenössischen und kantonalen Rechts Die aufgrund des eidgenössichen oder kantonalen Rechts geschützten Gebiete und Objekte sind im Zonenplan 2 als Hinweise eingetragen. Es gelten die jeweiligen Schutzbestimmungen des eidgenössichen, resp. kantonalen Rechts sowie der besonderen Schutzbeschlüsse; insbesondere: Kanderdelta
RRB 2073 v. 10.12.2008 Augand RRB 3899 v. 22.12.2004 Spiezberg RRB 2584 v. 17.06.1987
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 61) verbindlich lesbar.
Gemeinde Spiez
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.