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Art. 532 · Freihaltegebiete

BZO Baureglement Spiez · S. 59 · Original-PDF

532 Freihaltegebiete Die im Zonenplan 2 bezeichneten Freihaltegebiete sind von jeglichen Bauten freizuhalten. Bestehende Bauten dürfen unterhalten, zeitgemäss erneuert oder in ihrem bestehenden Umfang wieder aufgebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.