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Art. 43

BZO Zonenreglement Solothurn · S. 20 · Original-PDF

1Die Baubehörde kann Beiträge leisten für die Erhaltung, Beiträge für schützenswerte und gePflege und Erneuerung schützenswerter oder geschützter schützte Naturobjekte Naturobjekte nach Massgabe der bewilligten Kredite. 20

711 2Die Gemeinderatskommission erlässt Richtlinien über die Ausrichtung von Beiträgen für die Erhaltung, Pflege und Erneuerung schützenswerter oder geschützter Naturobjekte. 3.4 Gefahrengebiete

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.