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Art. 8.2 · Terrain-Einschnitte am Haus

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 17 · Original-PDF

8.2 Terrain-Einschnitte am Haus Zur Erschliessung von Garagen im Sockelgeschoss sind in der Zone W 2 sowie bei Pult- oder Flachdachbauten mit reduzierter Sockelgeschosshöhe innerhalb der Zone W 1 TerrainEinschnitte mit einer Kronenbreite von max. 6.5 m zulässig. In der Zone WG 2 dürfen solche Terrain-Einschnitte die Hälfte der Fassadenlänge betragen, höchstens jedoch 13 m. Bei Fassaden von weniger als 13 m Länge, darf die Kronenbreite der Abgrabung maximal 6.5 m betragen.

Für Hauseingänge im Sockelgeschoss kann der Gemeinderat Ausnahmen gestatten, wenn ein architektonisch vernünftiges Projekt vorliegt.

Die Gesamtlänge von Abgrabungen für Hauseingänge und Garagen darf die oben genannten Masse nicht überschreiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.