← BZO Sissach · Inhaltsverzeichnis

Art. 8.1 · Aufschüttungen und Abgrabungen

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 17 · Original-PDF

8.1 Aufschüttungen und Abgrabungen Aufschüttungen dürfen die lotrechte Höhe von 1.8 m und Abgrabungen eine solche von 2.0 m nicht übersteigen. Wo Sockelgeschosse nicht sichtbar sind, dürfen Aufschüttungen zur Realisierung von Gartensitzplätzen das Höhenmass von 1.8 m ausnahmsweise überschreiten. Die Grundfläche solch überhohen Aufschüttungen darf maximal 40 m2 betragen.

Das neu gestaltete Terrain hat sich harmonisch in die Umgebung einzufügen. Bei bestehenden Aufschüttungen, in steilem Gelände, in Geländewannen usw. kann der Gemeinderat Ausnahmen gestatten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.