← BZO Sissach · Inhaltsverzeichnis

Art. 6.4 · Nutzungsumlagerung

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 11 · Original-PDF

6.4 Nutzungsumlagerung Für Nutzungsumlagerungen kann der Gemeinderat ausnahmsweise Abweichungen von den maximal zulässigen Bebauungsziffern gestatten.

Nutzungsumlagerungen sind z.B. in folgenden Fällen möglich:

–bei der Nachverdichtung weitgehend bebauter Quartiere

–für Bauten, die dem Lärmschutz dienen

–für ungenutzte resp. nicht nutzbare Dach- und Sockelgeschossflächen

–für Garagen im Vollgeschoss

Bei Nutzungsumlagerungen werden maximal folgende Nutzflächenzuschläge gewährt:

–Dachgeschosse: 50% der durch die zulässige Vollgeschosszahl dividierten Nutzfläche

–Sockelgeschosse: 25% der durch die zulässige Vollgeschosszahl dividierten Nutzfläche

–Garagen im Vollgeschoss: Garagenfläche dividiert durch die zulässige Vollgeschosszahl

Voraussetzung für die Nutzungsumlagerung sind wohnhygienisch und aesthetisch befriedigende Projekte.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.