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Art. 4.2 · Zulässige Nutzungen in den WG-Zonen

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 6 · Original-PDF

4.2 Zulässige Nutzungen in den WG-Zonen Beispiele solcher Nutzungen sind: Läden, Geschäfts- und Bürohäuser, Restaurationsbetriebe, Werkstätten von Handwerksbetrieben mit wenig störenden maschinellen Einrichtungen. 4.2 Zulässige Nutzungen in den WG-Zonen Wohn- und Geschäftszonen umfassen Gebiete, die der Wohnnutzung und wenig störenden Betrieben vorbehalten sind (§ 21 Abs. 2 RBG).

Die Bauten müssen in der äusseren Gestaltung mit den Wohnbauten harmonieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.