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Art. 4.1 · Zulässige Nutzungen in den W-Zonen

BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 6 · Original-PDF

4.1 Zulässige Nutzungen in den W-Zonen Beispiele solcher Nutzungen sind: Kleinere Läden, kleinere Bürobetriebe, Etagengeschäfte, Arztpraxen udgl. 4.1 Zulässige Nutzungen in den W-Zonen Wohnzonen umfassen Gebiete, die in erster Linie der Wohnnutzung vorbehalten sind. Zugelassen sind nicht störende Betriebe, deren Bauweise der Zone angepasst ist (§ 21 Abs. 1 RBG).

Zugelassen sind namentlich emissionsarme Kleinbetriebe mit geringer Verkehrserzeugung. Die Bauten dürfen in der äusseren Form und Fassadengestaltung nicht vom Wohnbaucharakter abweichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.