Art. 6 · Regelbauweise
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 4 · Original-PDF
Die nachstehende Tabelle enthält die Nutzungszonen mit den entsprechenden Mindest- und Höchstwerten der Grundmasse für die Regelbauweise und die Empfindlichkeitsstufe der einzelnen Zonen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV). 4 Wohnzonen Wohn-Gewerbe-Zonen GewerbeIndustrie-Zonen Kernzonen Zonen
WE WEA W 2 W 3 W 4 WG 2 WG 2A WG 3 GI A a) GI a) K D Vollgeschosszahl 2 2 2 3 4 2 2 (3) b) 3 frei frei 3 g) 2 Ausnützungsziffer 0,4 0,4 0,5 0,6 0,7 0,5 c) 0,5 c) 0,6 c) frei frei frei frei 7,5 7,5 7,5 10,5 13,0 8 8,0 (11) b) 11 11 12 10,5
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 4) verbindlich lesbar.
g)8 g) Gebäudehöhe
10 10 10,5 13,5 16,0 11 11,0 (14) b) 14 14 15 13,5
g)11 g) Firsthöhe
Kleiner Grenzabstand 4 5 4 5 6 4 4 (5) b) 5 5 d) 5 d) 4 4 Grosser Grenzabstand 8 10 8 10 12 8 8 (10) b) 10 5 d) 5 d) 4 4 20/30
k)20 25/30
k)35/40
k)40 25 35 35 35 frei 25
g)20 g) Grösste Gebäudelänge
Mehrlängenzuschlag e) e) e) e) e) f) f) f) f) f) Dachgeschossausbau 75% 75% 75% 75% 75% 75% 75% 75% frei frei frei frei 50% 50% 50% nein nein 100%
h)100% h) 100%
h)100%
h)100%
h)50%
i)50% i) Untergeschossausbau
Empfindlichkeitsstufe I) II II II II II III III III III III III III
a)Für die in GI-Zonen gemäss Art. 13 des Baugesetzes zugelassenen Wohnbauten gelten die Vorschriften der W3.
b)Sofern das Erdgeschoss in der WG 2A–Zone zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, gelten die in Klammer gesetzten Werte.
c)Wenn der gewerblich genutzte Teil einer Baute mindestens 1 Vollgeschoss ausmacht, erhöht sich die zulässige Ausnützungsziffer um 0,1. Für Bauten in der WG 2A-Zone, deren anrechenbare Geschossfläche zu mehr als zwei Drittel gewerblich genutzt wird, erhöht sich die zulässige Ausnützungsziffer um maximal 0,2.
d)Der Grenzabstand gegenüber Wohnzonen, nicht aber Wohn-Gewerbe-Zonen, beträgt mindestens 15 m.
e)Bei Gebäudelängen über 15 m beträgt der Mehrlängenzuschlag 1/3 der Mehrlänge, höchstens aber 6 m.
f)Bei Gebäudelängen über 20 m beträgt der Mehrlängenzuschlag 1/4 der Mehrlänge, höchstens aber 6 m. Gegenüber Wohnzonen gilt der gleiche Mehrlängenzuschlag bereits ab einer Gebäudelänge von 15 m.
g)In den Ortsbildschutzgebieten besteht kein Anspruch auf die zulässigen Höchstmasse (siehe Art. 4 der Schutzverordnung Ortsbild-, Landschafts- und Naturschutz).
h)Untergeschosse dürfen nur für gewerbliche Zwecke ausgebaut werden.
i)Für gewerbliche Zwecke besteht keine Beschränkung.
k)Die grössere Zahl gilt in Gebieten mit offener Bauweise für selbständige Bauten, die zu einer Häuserreihe zusammengebaut werden.
l)Für die im Zonenschema nicht aufgeführten Zonen gelten nachfolgende Empfindlichkeitsstufen (ES) gemäss Lärmschutzverordnung: Grünzone: III, Grünzone Naturschutz: III, übriges Gemeindegebiet: III, Landwirtschaftszone: III, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen II oder III entsprechend der Darstellung im Zonenplan.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.