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Art. 5 · Erlass und Revision der Richtpläne

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 4 · Original-PDF

1Die Richtpläne werden vom Gemeinderat beschlossen und anschliessend während 30 Tagen bekanntgemacht. In dieser Zeit kann jedermann dem Gemeinderat schriftlich Anregungen unterbreiten. Der Gemeinderat prüft diese und berücksichtigt sie, soweit sie zur Verbesserung der Planung beitragen. Sie begründen jedoch keinen Anspruch auf Verwirklichung.

2Wenn es aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses geboten erscheint, können die Richtpläne geändert werden. Für die Änderung gilt das gleiche Verfahren wie für die Aufstellung.

3Die Richtpläne werden dem Baudepartement zur Kenntnisnahme unterbreitet. 3. Zonenvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.