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Art. 7 · Wohnzonen WE und WEA

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 5 · Original-PDF

1In der Wohnzone WE kann die Bewilligungsinstanz die Erstellung von Reihen-, Terrassen- und Gruppeneinfamilienhäusern bewilligen, sofern die Bauten eine Gliederung aufweisen und sich gut in das Orts- und Quartierbild einfügen.

2In der Wohnzone WEA soll die Errichtung von Wohngebäuden in einer landschaftlich wertvollen Lage ermöglicht werden. Grössere Dachaufbauten sind unzulässig. Situierung, äussere Gestaltung und Bepflanzung haben eine gute Eingliederung zu gewährleisten. Stützmauern, Terrassierungen und Bepflanzungen sind im Baugesuch aufzuführen. 5

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.