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Art. 4 · Planungsmittel

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 4 · Original-PDF

1Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen neben dem Baureglement die folgenden Planungsmittel:

–Richtplan

–Zonenplan

–Überbauungsplan

–Gestaltungsplan

–Schutzverordnung und -plan

–Übersicht über den Stand der Erschliessung (Art. 21 RPV)

2Zonen-, Überbauungs- und Gestaltungspläne, Schutzverordnungen und Baureglement sind als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen für das Grundeigentum verbindlich. Der Richtplan ist für die mit der Planung beauftragten Organe und Behörden wegleitend.

3Diese Planungsmittel können auf dem Gemeindebauamt im Original eingesehen werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.