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Art. 41 · Überbauungsvorschriften
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 19 · Original-PDF
Gebühren und Auslagen 1Für die Behandlung des Baugesuches und für baupolizeiliche Leistungen wie Baukontrollen, Ausfertigen der nötigen Schriftstücke usw. und für den gesteigerten Gemeingebrauch von öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen sind Gebühren im Rahmen des kantonalen Gebührentarifes zu tragen. 2Die Kosten für allfällige Gutachten sind durch die Grundeigentümer ganz oder teilweise zu tragen.
3Kantonale Bewilligungsgebühren gehen zulasten der Bauherrschaft.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.