Art. 40 · Form des Baugesuches
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 18 · Original-PDF
1Für das Baugesuch ist ein bei der Gemeinde erhältliches Formular zu verwenden. Das Baugesuch hat zu enthalten:
a)Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht hervorgeht;
b)Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachführungsgeometers, mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände, der bestehenden und zukünftigen Werkleitungen, der beabsichtigten Anlage der Motorfahrzeugabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen oder –wege;
c)Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmungen der Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen;
d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen und des gewachsenen Bodens sowie des Niveaupunktes;
e)Nachweis der detaillierten Berechnung der Ausnützung;
f)Schriftliche Bestätigung, Nachweis oder Eingabe gemäss den geltenden Vorschriften der übergeordneten Verordnungen (wie Energie- Lärmschutz-, Luftreinhalte- und weitere massgebende Verordnungen);
g)besondere Kanalisationseingabe mit Angabe von Leitungsdurchmesser, -material und –gefälle usw. (Grundriss mit Höhenkoten oder Längenprofil nach VSA); 18
h)besondere Eingabe für Feuerungs- und Tankanlagen;
i)Luftschutz-Eingabe nach gesetzlichen Vorschriften;
k)Plan der Umgebungsgestaltung mit Kinderspielplätzen, Autoabstellplätzen und Zufahrten, Stützmauern, Einfriedungen usw. unter Angabe der Höhenkoten und mindestens 2 Höhenfixpunkten;
l)Baukostenangabe. 2Bei allen Fassadenänderungen (wie Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen usw.) ist ein Plan einzureichen, in dem die vollständige Fassade samt den beabsichtigen Änderungen ersichtlich ist. Bei geschlossener Bauweise sind die benachbarten Bauten in den Plan einzubeziehen.
3Bauliche Veränderungen sind durch Farben zu kennzeichnen. Für bestehende Bauteile gilt die schwarze, für abzubrechende die gelbe und für neue die rote Farbe.
4Auf Verlangen der Bewilligungsinstanz sind weitere Unterlagen, wie z.B. Detail- und Höhenkurvenpläne, ergänzende Baubeschriebe, statistische Berechnungen, Nachweis über genügende Schallisolation, bei grösseren oder komplizierten Bauvorhaben Modelle usw. einzureichen. Die Bewilligungsinstanz ist auch befugt, für schwierig zu beurteilende und aussergewöhnliche Bauvorhaben Gutachten einzuholen.
5Die Unterlagen des Baugesuches sind auf dauerhaftem Papier, auf das Normalformat A4 (210/297 mm) gefalzt, einzureichen. Sie müssen vom Bauherrn, Projektverfasser und, sofern mit dem Bauherrn nicht identisch, vom Grundeigentümer unterzeichnet und mit Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Massen versehen sein.
6Für unbedeutende Bauvorhaben kann die Bewilligungsinstanz die einzureichenden Baugesuchsunterlagen beschränken.
7. Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.