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Art. 39 · Bewilligungspflicht
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 18 · Original-PDF
1Die Bewilligungspflicht wird gestützt auf Art. 78 des Baugesetzes auf sämtliche Aussenreklamen sowie auf Aussenantennenanlagen ausgedehnt.
2Ausgenommen sind Angebotstafeln bis 1,2 m2 Fläche und unbeleuchtete Firmenschriften bis 0,5 m2 Fläche.
3Bewilligungspflichtig sind ausserdem Parabolspiegel bei einem Durchmesser von über 80 cm sowie alle Parabolspiegel in Ortsbildschutzgebieten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.