Art. 38 · Baukontrolle
BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 18 · Original-PDF
1Den zuständigen Kontrollorganen (siehe Baubewilligung) ist unaufgefordert Anzeige zu machen:
–nach Erstellung des Schnürgerüstes,
–nach Erstellung der Abwasser-, Wasserversorgungs-, Energie- und Fernsehkabelanlagen (vor dem Eindecken),
–nach Verlegung der Armierung der Schutzräume,
–nach Versetzen der Öltanks,
–beim Ansetzen der Kamine und Feuerstätten,
–nach vollendetem Rohbau, aber vor Inangriffnahme von Verputzarbeiten,
–nach Fertigstellung des Baues, jedoch spätestens 8 Tage vor dem Bezug.
2Die Baukontrolle durch den Gemeinderat oder die von ihm beauftragten Organe hat in der Regel innert 3 Tagen nach eingegangener Anzeige zu erfolgen. Beanstandungen sind dem Bauherrn bzw. der verantwortlichen Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Nach Behebung der gerügten Mängel ist zum Zwecke der Nachkontrolle erneut Anzeige zu machen.
6. Verfahrensvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.