← BZO Sevelen · Inhaltsverzeichnis

Art. 18 · Gebäudelänge, Mehrlängenzuschlag

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 9 · Original-PDF

1Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf die Verlängerung des längsten geraden Fassadenteils. Nicht angerechnet werden:

–Anbauten gemäss Art. 25 Baureglement, die die Fassade um höchsten 5 m verlängern

–unterirdische Bauten oder Bauteile nach Art. 28 Baureglement

–Vorbauten bis zu einer Ausladung von 2 m.

2Gegenüber Baulinien, dem Strassen-, Wald- und Gewässerabstand ist kein Mehrlängenzuschlag einzuhalten. 9

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.