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Art. 17 · Grosser und kleiner Grenzabstand

BZO Baureglement der Gemeinde Sevelen · S. 8 · Original-PDF

1Der grosse Grenzabstand ist auf die am meisten nach Süden orientierte Hauptfassade, der kleine Grenzabstand auf die übrigen Gebäudeseiten einzuhalten.

2Weist ein Gebäude nach West oder Ost orientierte Längsfassaden auf, so ist der grosse Grenzabstand gegenüber der West- oder Ostfassade einzuhalten. Bei annähernd gleichwertigen Süd- und Westfassaden, bzw. Süd.- und Ostfassaden kann die Bewilligungsinstanz die Aufteilung der Summe des grossen und kleinen Grenzabstandes auf beide Fassaden gestatten. 8

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.