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Art. 11 · Zonen W1.1 und W1.3
BZO Seuzach · S. 21 · Original-PDF
1In den Wohnzonen W1.1 und W1.3 ist die geschlossene Bauweise bis zur maximal zulässigen Gebäudelänge gestattet, sofern an bestehende Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
2Nicht störendes Gewerbe ist für maximal 1/3 des oberirdischen umbauten Raumes zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.