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Art. 94 · Baulinien, generelle Projekte und Auflageprojekte (Bauprojekte) sind während 20 …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 45

1 Baulinien, generelle Projekte und Auflageprojekte (Bauprojekte) sind während 20 Tagen in der Gemeinde öffentlich aufzulegen. Während der Auflage kann bei der Baubehörde schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

2 Nach Ablauf der Auflagefrist entscheidet die Baubehörde über allfällige Einsprachen und gibt seinen Entscheid den Einsprechenden schriftlich und begründet bekannt. Der Erlass von Baulinien sowie die Genehmigung von generellen und von Bauprojekten sind auf ortsübliche Weise bekannt zu geben.

3 Für Baulinien, die in einem Generellen Erschliessungsplan oder in einem Quartierplan festgelegt werden, gelten ausschliesslich die Verfahrensvorschriften der betreffen den Planungsmassnahme.

Ausführung 1. Öffentliche Erschliessungsanlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.