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Art. 93 · Die Projektierung der öffentlichen Erschliessungsanlagen ist Sache der Gemeinde
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 44
1 Die Projektierung der öffentlichen Erschliessungsanlagen ist Sache der Gemeinde.
2 Die generellen Projekte umfassen die Hauptanlagen der Wasserversorgung (GWP) und der Abwasserbehandlung (GEP), die Verkehrsanlagen der Groberschliessung sowie Anlagen der Energieversorgung und der Abfallbewirtschaftung.
3 Die Bauprojekte bestimmen Art, Umfang, Lage und bautechnische Gestaltung von Erschliessungsanlagen und weitere Einzelheiten. Baugesetz Scuol 44 Verfahren
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.