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Art. 74 · Die Archäologiezone umfasst Flächen, auf denen mit grosser Wahrscheinlichkeit …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 38
1 Die Archäologiezone umfasst Flächen, auf denen mit grosser Wahrscheinlichkeit archäologische Funde und Befunde zu erwarten sind.
2 Bauvorhaben in Archäologiezonen werden von der Bauherrschaft vor Ausarbeitung der Projektpläne der Gemeinde bekannt gegeben. Bauvorhaben werden nur mit Auflagen bewilligt, die unter Beizug des Archäologischen Dienstes festgelegt werden.
3 Die archäologische Schutzzone umfasst bekannte archäologische Fundstellen. Es werden nur Bauten und Anlagen bewilligt, die dem Zonenzweck dienen.
Wildruhezone
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.