Art. 68 · Die Landwirtschaftszone umfasst Land, das sich für die landwirtschaftliche …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 35
1 Die Landwirtschaftszone umfasst Land, das sich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder den produzierenden Gartenbau eignet und zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben der Landwirtschaft benötigt wird oder im Gesamtinteresse landwirtschaftlich bewirtschaftet werden soll.
2 In dem im Zonenplan festgelegten Bereich mit Bauverbot für landwirtschaftliche Hochbauten dürfen keine landwirtschaftlichen Hochbauten erstellt werden. Im übrigen richtet sich die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone nach eidgenössischem und kantonalem Recht.
3 Bauten in der Landwirtschaftszone haben sich gut in die Landschaft einzufügen. Die Baubehörde trifft notwendige Anordnungen bezüglich Stellung, Grösse, Lage und Ausgestaltung der Bauten.
Landwirtschaftszone San Jon (Pferdebetrieb)
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.