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Art. 26 · Die Standorte von Aussenantennen einschliesslich Parabolantennen sind so zu …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 15
1 Die Standorte von Aussenantennen einschliesslich Parabolantennen sind so zu wählen, dass sie das Ortsbild nicht beeinträchtigen.
2 In den Dorfkernzonen kann die Baubehörde bei Neubauten und Erweiterungen die Erstellung von Gemeinschaftsantennen vorschreiben und das anschlusspflichtige Gebiet bestimmen.
Campingplätze; Stellplätze für Wohnmobile
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.