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Art. 142 · Bauherrschaften, Architektinnen und Architekten, Bauleiterinnen und Bauleiter, …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 63

1 Bauherrschaften, Architektinnen und Architekten, Bauleiterinnen und Bauleiter, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Unternehmerinnen und Unternehmer sind verantwortlich für

- die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Anordnungen des Gemeinderates, der Gemeindedirektion, der Baukommission und des Bauamtes - die Übereinstimmung der ausgeführten Bauten und Anlagen mit den genehmigten Plänen und dem Baugespann sowie für - die Erfüllung der an die Baubewilligung geknüpften Bedingungen und Auflagen.

2 Die Baukontrollen entlasten die genannten Personen nicht von ihrer Verantwortlichkeit. Baugesetz Scuol 63 Strafbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.