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Art. 14 · Landschaftsinventar

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 11

1 Das Landwirtschaftsinventar umfasst und beschreibt naturnahe Lebensräume, Geotope und Naturobjekte von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung.

2 Das Inventar bildet die Grundlage für den Erlass von Schutzzonen sowie die Aufnahme wertvoller Natur- und Kulturobjekte in den Generellen Gestaltungsplan.

3 Als Landschaftsinventar gilt insbesondere das von der Vogelwarte Sempach erarbeitete Landschaftsnutzungskonzept Scuol vom Mai 1988. III Grundordnung 1. Allgemeines Grundordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.