← BZO Scuol · Inhaltsverzeichnis
Art. 136 · Die Baubehörde kann vor der Einreichung eines Baugesuches um einen Vorentscheid …
BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 61
1 Die Baubehörde kann vor der Einreichung eines Baugesuches um einen Vorentscheid über wesentliche Punkte des Bauvorhabens ersucht werden.
2 Der Vorentscheid gibt weder den Gesuchstellenden Anspruch auf Erteilung der Baubewilligung noch bindet er die Baubehörde bei der Beurteilung des ordentlichen Baugesuches und allfälliger Einsprachen. Baugesetz Scuol 61 Baubescheid
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.