← BZO Scuol · Inhaltsverzeichnis

Art. 134 · Nach Eingang prüft das Bauamt das Baugesuch auf Vollständigkeit und stellt …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 61

1 Nach Eingang prüft das Bauamt das Baugesuch auf Vollständigkeit und stellt fest, ob die Bauprofile ordnungsgemäss gestellt sind.

2 Bei mangelhafter Baueingabe oder Profilierung ist den Gesuchstellenden Gelegenheit zur Behebung der Mängel zu geben, bevor das Baugesuch öffentlich aufgelegt wird.

3 Ist für den Entscheid über ein Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, sorgt die Baubehörde für die Durchführung der UVP.

Auflage, Publikation und Einsprache

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.