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Art. 106 · Zur Deckung der Kosten der Abfallbewirtschaftung werden kostendeckende und …

BZO Baugesetz der Gemeinde Scuol · S. 49

1 Zur Deckung der Kosten der Abfallbewirtschaftung werden kostendeckende und verursachergerechte Abfallgebühren erhoben. Diese setzen sich zusammen aus einer jährlich wiederkehrenden Grundgebühr und Mengengebühren (Direktanlieferungsgebühren, Gebinde- bzw. Sack- und Containergebühren).

2 Die Bemessungsgrundlagen und die Gebührenansätze für die Abfallgebühren werden im Gesetz über die Abfallbewirtschaftung geregelt. Die Gebühren werden nach den Vorschriften des Abfallgesetzes veranlagt und bezogen.

3 Für Leistungen, welche von der Regionalorganisation Pro Engiadina Bassa erbracht werden, gilt das Gebührenreglement der Regionalorganisation. 5.3.2 Private Erschliessungsanlagen Private Erschliessungsanlagen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.