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Art. 50 · Gebühren
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 20 · Original-PDF
Die Bewilligungsbehörde erhebt für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen Gebühren nach der Gebührenordnung der Gemeinde.
VII. Schlussbestimmungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.