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Art. 14 · Abstellplätze für Motorfahrzeuge: Ersatzabgabe
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 6 · Original-PDF
1Ist die Erstellung der erforderlichen Anzahl Abstellplätze auf privatem Grund nicht möglich oder nicht zumutbar, so hat der Bauherr eine Ersatzabgabe an die Gemeinde zu leisten, die für den Bau und Betrieb öffentlicher Parkierungsanlagen zu verwenden ist.
2Die Ersatzabgabe je Abstellplatz beträgt Fr. 8000.-- und wird mit der Rechtskraft der Baubewilligung fällig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.