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Art. 15 · Ein- und Ausfahrten, Garagenvorplätze
BZO Baureglement Gemeinde Schwyz · S. 6 · Original-PDF
1Ein- und Ausfahrten sind übersichtlich und gefahrenfrei zu gestalten und zu unterhalten.
2Ausfahrten sind 3 Meter vor dem Strassenrand beziehungsweise grundstückseitigen Trottoirrand auf höchstens 5 Prozent Gefälle zu reduzieren.
3Bei jeder Garage ist ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche ein Vorplatz von mindestens 5 Meter Tiefe vorzusehen. Bei Nachweis einer hohen Aufenthaltsqualität und Einhaltung der Verkehrssicherheit kann die Bewilligungsbehörde Ausnahmen bewilligen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.