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Art. 13ter

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 17 · Original-PDF

1Auf den im Kernzonenplan speziell bezeichneten Grundstü-

cken dürfen neue Hauptgebäude nur aufgrund eines Gestal-

tungsplans gebaut werden. Die Planungspflicht kann mit

zweckmässig abgegrenzten Teil-Gestaltungsplänen erfüllt

werden. Gestaltungsplanpflicht

2Die Gestaltungspläne bezwecken eine gute Einordnung von

Bauten und Anlagen in das Ortsbild.

Hinweise

Zu Art. 14 „Wohnzonen sind in erster Linie für Wohnbauten bestimmt; dieser Nutzweise zugerechnet werden auch Arbeitsräume, die mit einer Wohnung zusammenhängen und in einem angemessenen Verhältnis zur eigentlichen Wohnfläche stehen.“ § 52 Abs. 1 PBG

Zu Art. 15 Baumassenziffer (BZ): die Baumassenziffer bestimmt, wie viele Kubikmeter anrechenbaren Raums auf den Quadratmeter Grundfläche entfallen [m3/m2]

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.