Art. 13ter
BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 17 · Original-PDF
1Auf den im Kernzonenplan speziell bezeichneten Grundstü-
cken dürfen neue Hauptgebäude nur aufgrund eines Gestal-
tungsplans gebaut werden. Die Planungspflicht kann mit
zweckmässig abgegrenzten Teil-Gestaltungsplänen erfüllt
werden. Gestaltungsplanpflicht
2Die Gestaltungspläne bezwecken eine gute Einordnung von
Bauten und Anlagen in das Ortsbild.
Hinweise
Zu Art. 14 „Wohnzonen sind in erster Linie für Wohnbauten bestimmt; dieser Nutzweise zugerechnet werden auch Arbeitsräume, die mit einer Wohnung zusammenhängen und in einem angemessenen Verhältnis zur eigentlichen Wohnfläche stehen.“ § 52 Abs. 1 PBG
Zu Art. 15 Baumassenziffer (BZ): die Baumassenziffer bestimmt, wie viele Kubikmeter anrechenbaren Raums auf den Quadratmeter Grundfläche entfallen [m3/m2]
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.