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Art. 52 · Die Gemeinde fördert die Durchführung von qualifizierten Verfahren

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 34 · Original-PDF

1Von den Dachgestaltungsvorschriften (Art. 47 bis Gerade bei Bauvorhaben an oder im Umfeld von traditionellen Bauten kann es vorkommen, dass die Dachgestaltungsvorschriften einengend wirken und eine bessere Gesamtlösung erschweren. Die Abweichungsmöglichkeit schafft hier Abhilfe. Um die Objektivität und Kontinuität zu gewährleisten, wird auf Kosten der Gesuchsteller eine unabhängige Fachinstanz beigezogen. Als Fachinstanz gelten die kantonale Denkmalpflege, der Berner Heimatschutz oder der Ortsplaner. Abweichung von VorschrifArt. 52 Die Gemeinde fördert die Durchführung von qualifizierten Verfahren zur Qualitätssicherung nach anerkannten Regeln. Qualifizierte Verfahren 4.3 Energie

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.