Art. 53
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 34 · Original-PDF
1Die Umgebung von Bauten und Anlagen ist so zu Wesentliche Gestaltungselemente sind: Bepflanzung, Terraingestaltung, Böschungen, Stützmauern, Spielflächen, Verkehrsflächen, Abstellplätze, Hauszugänge, Aufenthaltsflächen, Einfriedungen, Kehrichtsammelstellen. Aussenraumgestaltung gestalten, dass sich eine gute Einordnung in Siedlung und Landschaft ergibt.
2Mit dem Baugesuch ist ein Aussenraumgestaltungsplan oder eine andere geeignete Darstellung der Aussenräume und deren wesentlichen Gestaltungselementen einzureichen. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 33 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Art. 53
1Die Gemeinde kann Vorschriften sowie Energiekonzepte, Weisungen und Richtlinien für den sorgsamen Umgang mit den Energieressourcen erlassen. Energie
3Bei grösseren Bauvorhaben ist die Ausarbeitung eines Energiekonzeptes erwünscht. Der Beizug einer Energiefachstelle wird empfohlen.
4Wo es technisch und wirtschaftlich vertretbar ist, können zentrale Wärmeversorgungsanlagen und die Verwendung oder der Anschluss bestimmter Energiearten vorgeschrieben werden. vgl. Verordnung über die Fachberatung Dazu gehören Ideen- und Projektwettbewerbe sowie Studienaufträge nach der sia-Ordnung 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe und sia-Ordnung 143 für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge sowie so genannte Workshopoder Gutachtenverfahren (Wegleitung «Testplanungen» 142i-604d zur sia-Ordnung 143). siehe auch «Richtplan Energie» der Einwohnergemeinde Schwarzenburg vom 5. Dezember 2016. Anzustreben sind:
–die Verwendung erneuerbarer Energiequellen wie Holz, Sonnenenergie und Umgebungswärme
–die gemeinsame Erstellung von Heizanlagen
–Massnahmen zur Minderung des Energieverbrauchs. vgl. auch Art. 13 KEnG.
2Bei der Erstellung von Bauten und Anlagen ist auf eine sparsame und umweltschonende Energieverwendung zu achten. Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 53 Normativer Inhalt Hinweise 5 Bau- und Nutzungsbeschränkungen 5.1 Pflege des Ortsbilds und der Kulturlandschaft
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.