Art. 39 · ZPP Nr. 12
BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 25 · Original-PDF
Zweck
1Die ZPP Nr. 12 bezweckt die Bestimmung der Nut- "Trunggli-Leen" zungs- und Ablagerungsbereiche sowie die Abgrenzung der Schutzgebiete. Nutzungsart
2Unter Berücksichtigung der Schutzgebiete (oberer Grubenrand mit Hecken) dürfen ohne rechtskräftige UeO
–das bestehende Kieswerk zeitgemäss ausgebaut, umgebaut oder renoviert werden.
–im bisherigen Rahmen Kies, Sand oder Humus deponiert werden. Das Lagern giftiger oder grundwassergefährdender Materialien und Flüssigkeiten ist verboten.
3Ohne rechtskräftige UeO darf das Gebiet weder anderen Nutzungen zugeführt noch wiederaufgefüllt und rekultiviert werden. Nutzungsbereiche
4Folgende Nutzungsbereiche sind festzulegen:
–Teilbereich Kieswerk
–Teilbereich Deponien und Ablagerung
–Teilbereich für Ruderalstandorte. Nutzungsmass
5Im Teilbereich Kieswerk gilt ein kleiner Grenzabstand von 3,0 m. Gemessen ab dem oberen Grubenrand (gewachsener Boden) beträgt die max. Gebäudehöhe 1,0 m.
6Der Teilbereich Deponien und Ablagerung darf gesamthaft zur Materialablagerung genutzt werden. Gestaltungsgrundsätze
7Die Wiederauffüllung ist, in Absprache mit dem Gemeinderat, sinnvoll zu etappieren.
8Hauptbauten sowie An- und Neubauten sind nur im Teilbereich Kieswerk zugelassen.
9Auf allen Haupt- sowie An- und Nebenbauten sind Flachdächer zugelassen. 10Die Randbereiche der ZPP sind in Zusammenarbeit mit einem Ökologen/Landschaftsarchitekten zu gestalten und zu begrünen. Erschliessung 11Die Erschliessung erfolgt über den bestehenden Anschluss an die Staatsstrasse. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 24 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar Besonderes 12Schutzmassnahmen betr. Lärm, Staub, Abbau, Deponien, Wiederauffüllungen und Rekultivierung sind im Baubewilligungsverfahren festzulegen. Empfindlichkeitsstufe: ES III Art. 39 Platzhalter Platzhalter ZPP Nr. 22 «Zentrum + Gemeindeverwaltung» Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 42 Normativer Inhalt Hinweise 3.2 Bestehende besondere baurechtliche Ordnungen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.