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Art. 40 · ZPP Nr. 13

BZO Gemeindebaureglement Schwarzenburg · S. 26 · Original-PDF

Zweck

1Die ZPP Nr. 13 bezweckt eine Neuüberbauung mit "Bodenacker Schwarzwaskombinierter Nutzung für Sport und Freizeit, die sich serbrücke" harmonisch ins Landschaftsbild einpasst. Nutzungsart

2Das ZPP-Areal kann für Freizeit und Sport genutzt werden, folgende Nutzungen sind möglich:

–Sport- und Veranstaltungshalle, Ganzjahresbetrieb

–zugehörender Verpflegungsbetrieb

–Kulturanlässe wie Konzerte, Aufführungen etc.

–einfache Unterkunfts-, und Übernachtungsmöglichkeiten für Anlagebenutzer und Passanten

–betriebsnotwendiger Wohnraum

–Einstell-, Materialräume

–Sport- und Erholungsanlagen im Freien Nutzungsmass

3Die best. Tankwanne darf bis OK Tankwannenrand voll genutzt werden.

4Für Hauptgebäude inkl. Nebenbauten ausserhalb der Tankwanne sowie für Bauten, welche den Tankwannenrand überragen, gilt eine Überbauungsziffer von max. 50% und eine max. Bauhöhe (Firsthöhe) von 660,00 m.ü.M.

5Innerhalb der Waldabstandslinie (12,0 m resp. 18,0

m)sind keine festen Bauten, Anlagen oder Abstellund Lagerplätze gestattet. Gestaltungsgrundsätze

6Haupt- und Nebenbauten sind bezüglich Stellung und Form landschaftsverträglich in die Umgebung zu integrieren.

7Im Übergangsbereich zum Naturschutzgebiet ist bei der Erstellung von Bauten und Anlagen sowie der Gestaltung der Aussenräume besonders auf eine harmonische Gestaltung und fliessenden Übergang zu achten. Gemeindebaureglement (GBR) Seite 25 von 55 Marginalie Artikel, Inhalt Kommentar

8Aussenräume wie Zufahrt- und Wegfahrt, Fusswege, Parkplätze sowie Sport-, Spiel- und Aufenthaltsbereiche sind sorgfältig zu gestalten.

9Vom ZPP-Areal her dürfen keine Zugänge zum angrenzenden Naturschutzgebiet erstellt werden. Erschliessung Gemäss Kanton werden an die Übergangsnutzung folgende Bedingungen gestellt:

–Die Parkierung mit der beste- 10Zur Erschliessung des Areals dient die bestehende Zu- und Wegfahrt ab Staatsstrasse. 11Die Fussgängererschliessung erfolgt über den separat gesicherten Bahnübergang. henden Sportanlage ist geregelt - Die südliche Umgebung des Wannenträffs wird gestalterisch aufgewertet

–Der Rückbau ist sichergestellt Empfindlichkeitsstufe: ES III Übergangsnutzung 12Solange auf der Parzelle Nr. 4182 kein Bedürfnis (technisch und finanziell)

–Die Immissionen sind zonenkonnach einer Sport- und Freizeitnutzung besteht, kann die bestehende gewerbliche Nutzung (Transportgeform. - Die bestehenden Bauten sind vermasst und in einem Grundbuchplan dargestellt. werbe, Einstellen von Fahrzeugen) innerhalb der bestehenden Bauten als Übergangsnutzung weitergeführt werden. Art. 40

1Die folgenden baurechtlichen Ordnungen, welche mit Ausnahme der UeO J/K vor 1994 in Kraft getreten sind, bleiben rechtskräftig: Zonen mit besonderen baurechtlichen Ordnungen (vor 1994) Die UeO A, B, D, F, G, H, L, M, O, P und Q wurden vom Stimmbürger erlassen. Eine Aufnahme der ZPP-Bestimmungen erübrigt sich daher. Die UeO J/K wurde vom Gemeinderat erlassen. Die dazugehörigen ZPP-Bestimmungen finden sich in Art. 20 GBR. UeO = Überbauungsordnung ES = Lärmempfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV)

a)in Schwarzenburg Bezeichnung Abk. Datum Genehmigung Datum Änderungen ES Buhnenstock UeO A 08.02.1974 - II Alchenfuhren I UeO B 04.02.1981 - II Galgenzelg West I UeO D 11.11.1987 24.12.1987 und 06.10.2015 II Alte Herren UeO F 01.05.1992 22.06.1993 und 30.07.2001 II Kernzone Schwarzenburg UeO G 14.03.1990 20.01.1991, 07.02.1994 und 22.10.1996 III Kernzone Schwarzenburg ueO H 08.12.1993 22.10.1996, 01.07.1997, 05.08.2008, 20.02.2013 und 13.02.2014 III Kernzone Schwarzenburg UeO J/K 28.08.2001 12.12.2003, 05.08.2008 und 08.01.2013 III Wartgässli - 12.04.1991 - - Wartgässli – Wart - 12.04.1991

- Höhlen – Bühl - 12.04.1991

-

b)im weiteren Gemeindegebiet Bezeichnung Abk. Datum Genehmigung Datum Änderungen ES Unterwahlern UeO L 31.07.1978 - II Chilchermatte UeO O 24.01.1979 07.01.1981, 09.12.1992 und 09.03.2015 III Tännelen UeO P 01.04.1981 22.03.1995, 06.09.2001 und 06.05.2015 III Pöschen UeO Q 26.07.1990 09.09.1993, 23.01.1996 und 19.06.2012 III Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 43 Normativer Inhalt Hinweise

2In der UeO B «Alchenfuhren I» gilt das Nutzungsmass, gesamthaft über das ganze Gebiet, mit einer max. GFZo 0.75. GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer

3In der UeO D «Galgenzelg West I» gilt das Nutzungsmass, gesamthaft über das ganze Gebiet, mit einer max. GFZo 0.45. GFZo = oberirdische Geschossflächenziffer

4In der UeO «Unterwahlern» ist die Geländekuppe von Hochbauten freizuhalten; es gilt die Plangrundlage zur Errichtung der Grunddienstbarkeit "Bauverbot" vom 02.04.1991. Diese Fläche kann zur Bemessung des Nutzungsmasses angerechnet werden. Die Aussenräume sind mit standortheimischen Hochstammbäumen und Hecken zu durchgrünen. Gemeinde Schwarzenburg • Teilrevision der Ortsplanung • Änderung Gemeindebaureglement (GBR) 44 Normativer Inhalt Hinweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.