← BZO Schübelbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 54 · lDas Meldeverfahren findet Anwendung auf geringfügige Bauvorhaben und un- …
BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 19 · Original-PDF
Meldepflicht bedeutende Anderungen bereits bewilligter Projekte, sofern damit offensichtlich keine öffentlichen oder privaten lnteressen berührt werden und keine Nebenbestimmungen oder Ausnahmebewilligungen notwendig sind. 20 2Der Meldung an die Baubehörde sind alle zur Beurteilung des Bauvorhabens nötigen Unterlagen beizufügen; die Pflicht zur öffentlichen Auflage und zur Erstellung eines Baugespanns entfällt. Die Baubehörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und ordnet nötigenfalls deren Ergänzung an.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.