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Art. 46 · llnnerhalb der Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung sind Vernetzungs- …

BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 16 · Original-PDF

witdtierkorridor elemente zu sichern.

2D ie Vernetzu n gseleme nte werden d u rch Bewi rtschaft u ngsverträge ges ichert. D. Verkehrsintensive Einrichtungen Att.47 lAls verkehrsintensive Einrichtungen gelten Einkaufs- oder Freizeitanlagen sowie solche Einrichtungen mit räumlich oder erschliessungstechnisch zusammenhängenden Anlagen. Die Unterteilung erfolgt gemäss nachstehender Tabelle. Die Kriterien müssen nicht kumulativ erfüllt sein: Verkehrsintensive Einrichtungen 17 Verkaufsfläche Parkplätze* Fahrten Grosse VE gemäss dem kantonalen Richtplan sind nicht Grosse verkehrsintensive Einrichtungen zulässig. M ittelgrosse verkehrsintensive Einrichtungen 801 - 3'000 m2 61 - 300 PP 400 - 2'000 Fahrten/ Tag (an 100 Tagen i Jahr) Kleine verkeh rsintensive Einrichtungen 400 - 800 m2 20-60PP * Massgebend ist die ermittelte Anzahl Parkplätze für Motorfahzeuge entsprechend den Normen des VSS (Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute). Werden mehr Parkplätze, als gemäss VSS-Norm notwendig wären, vorgesehen, so ist die vorgesehene Anzahl Parkplätze massgebend. 2Von den verkehrsintensiven Einrichtungen ausgenommen sind Sportanlagen von lokaler Bedeutung wie namentlich Fussballplätze oder Turnhallen sowie Ausstellungsräume von Garagen oder zu Produktionsstätten zugehörige Ausstellungsund Verkaufsräume, welche nur geringe verkehrliche Auswirkungen haben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.