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Art. 12 · Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze

BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 6 · Original-PDF

Die Ersatzabgabe je Abstellplatz beträgt Fr. 6'300.- und muss vor Baubeginn beglichen werden. Die Höhe der Ersatzabgabe basiert auf dem Zürcher lndex der Wohnbaukosten vom 01 .04.2013 (125.7 Punkte, Basis April 1998) und wird jeweils auf den 1. Januar jeden Jahres angepasst. Ersatzabgabe für Motorfahrzeugabstellplätze

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.