Art. 10 · lstrassenausfahrten sind übersichtlich zu gestalten
BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 5 · Original-PDF
. Die den Verkehrsverhältnis- strassen- und sen angemessene Sicht darf weder durch Bauten, Mauern, Einfriedungen oder Garasenandere-Anlagen oder Pflanzen behindert werden. Massgebend sind die Sichtwei- Ausfahrten ten gemäss VSS-Norm. 2Garagenausfahrten dürfen höchstens ein Gefälle von 15 % aufweisen, welches 5 m vor der Strassenlinie auf 3 Yo herabzusetzen ist. 6 3Beijeder Garage ist ein Vorplatz von wenigstens 5.50 m Tiefe vorzusehen, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. aEin- und Ausfahrten bedürfen einer Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.