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Art. 2 · Zuständigkeiten
BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 4 · Original-PDF
Planungsbehörde Zuständig für den Erlass von Nutzungsplänen (Zonenpläne, Erschliessungspläne, Gestaltungspläne und Zonenreglement) ist der Gemeinderat. 2 Baubehörde Zuständig für die Anwendung der Nutzungsplanung inkl. des vorliegenden Zonenreglements im Baubewilligungsverfahren ist die kommunale Baubehörde.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.