Art. 1 · Grundlagen /Anwendungsbereich
BZO Zonenreglement Schoenenwerd · S. 4 · Original-PDF
Grundlagen/ Anwendungsbereich 1 Zweck Dieses Reglement enthält in Ergänzung und Ausführung des Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 (PBG, BGS 711.11) und der kantonalen Bauverordnung vom 3. Juli 1978 (KBV, BGS 711.612) Vorschriften über die Nutzung, die Gestaltung und das Bauen in der Gemeinde . . 2 Geltungsbereich Dieses Reglement gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Schönenwerd. Die Nutzungsplanung beinhaltet den Bauzonenplan im Massstab 1 :2'000, den Gesamtplan 1 :4'000 sowie die Erschliessungspläne Nord, Ost, Süd und West mit Baulinien und Strassenklassierung 1: 1 '000. Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen zu Gestaltungs- und Schutzzonenplänen, soweit diese in Kraft sind. 3 Nutzungspläne Der Bauzonenplan zeigt die Nutzung des Bodens innerhalb des Siedlungsgebietes auf. Der Gesamtplan legt die Nutzung des Bodens ausserhalb des Siedlungsgebietes fest. Alle rechtsgültigen Nutzungspläne liegen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf und sind auf der Homepage der Einwohnergemeinde zu finden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.