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Art. 5 · Neubauten
BZO Schlieren · S. 3 · Original-PDF
Grundmass Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:
Vollgeschosse max. 3 Dachgeschoss max. 1 Anrechenbare Untergeschosse max. 1* Gebäudehöhe max. 10.00 m Gebäudelänge max. 25.00 m Gebäudetiefe max. 14.00 m Grenzabstand min. 3.50 m
* Nur bei Gewerbenutzung Mehrlängenzuschlag Die verschärfte Abstandsvorschrift für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung. Bei Fassadenlängen von mehr als 12.00 m erhöht sich der Grenzabstand um 1/3 der Mehrlänge.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.